Fragen zur Nachtwache

Die wichtigsten Fragen versuchen wir hier zu beantworten. Wenn sie keine Antwort finden, rufen sie unsere Helpline an: 0840 40 40 40, täglich von 8 bis 20 Uhr. Oder melden sie sich bei einem Treffen der Angehörigen Gruppe an.

Wird die Nachtwache durch die Krankenkasse bezahlt?

Unsere Nachtwachen sind in der Regel von 22.00 - 07.00 Uhr vor Ort. Wir rechnen mit einer fixen Pauschale von Fr. 280.00 pro Nacht und die pflegerischen Leistungen (WC-Begleitung, zu trinken geben, Medikamente verabreichen, etc.) werden über die Krankenkasse abgerechnet.

Kann ich auch kurzfristig eine Nachtwache beantragen?

Wir zeichnen uns durch eine hohe Flexibilität aus. Sollten unsere Kapazitäten ausgeschöpft sein, arbeiten wir mit anderen Spitexorganisationen zusammen, welche auch ein Nachtwache-Angebot haben.

Meine Eltern wohnen in Islikon/TG, kommen sie für eine Nachtwache auch nach Islikon?

Unsere Konkordatsnummer gilt nur für die Kantone Zürich und Schaffhausen. Doch kann eine Kontaktaufnahme stattfinden. Gemeinsam schauen wir, was möglich ist. Wir können beim Organisieren von Nachtwachen unterstützen durch die Anfrage einer Organisation, die ihren Sitz im Kanton Thurgau hat.

Da Islikon an den Kanton Zürich grenzt, kann bei der betreffenden Krankenkasse angefragt werden, ob sie in dieser Situation eine Ausnahme machen und die Leistungen über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Diese Möglichkeit besteht, wenn z.B. erkennbar ist, dass die Leistungen nur über eine kurze Dauer nötig sind.